Modernisierung der Arbeitslosenversicherungsverordnung

23. Oktober 2020 Vernehmlassungen

Die Arbeitgeber begrüssen die Anpassung in der Arbeitslosenversicherungsverordnung und die Schaffung der neuen Informationssystemeverordnung.

Mit der Annahme und Umsetzung der Motion Vonlanthen 2017 schaffte der Bundesrat die Grundlage der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Damit werden die notwendigen Grundlagen für die zwei neuen Informationssysteme der ALV erstellt, um im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundesrates die administrativen Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich nun in seiner  Vernehmlassungsantwort für die Anpassungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) aus.

Der SAV begrüsst insbesondere die Anpassungen zur persönlichen Anmeldung bei der Stellenvermittlung, so dass diese nicht mehr durch eine Drittperson erfolgen kann. Allerdings möchten die Arbeitgeber anregen, die Regelung der örtlichen Zuständigkeit der kantonalen Amtsstellen für die Kurzarbeitsentschädigung zu überdenken.