Weniger Bürokratie bei Kurzarbeit

4. Februar 2019 Vernehmlassungen

Eine Motion von Ständerat Beat Vonlanthen fordert eine Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit. Die Arbeitgeber unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine rasche Umsetzung der entsprechenden E-Government-Strategie.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort für die beiden Änderungen im Bereich der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung gemäss Motion 16.3457 aus. Der SAV teilt die Ansicht, dass Kurzarbeitende von der Pflicht befreit werden sollen, eine Zwischenbeschäftigung zu suchen. Diese im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) festgeschriebene Pflicht gelangt in der Praxis seit Jahren nicht mehr zur Anwendung. Bezüger von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung müssen heute jederzeit bereit sein, ihre Tätigkeit in ihrem angestammten Betrieb wiederaufzunehmen. Ihre Möglichkeiten, eine Zwischenbeschäftigung zu finden, sind daher eher theoretischer Natur.

Laut Art. 35 Abs. 2 AVIG kann der Bundesrat bei andauernder erheblicher Arbeitslosigkeit die Höchstdauer der Leistungen allgemein oder für einzelne besonders hart betroffene Regionen oder Wirtschaftszweige um höchstens sechs Abrechnungsperioden verlängern. Die Motion fordert eine zielgerichtete und zeitlich begrenzte Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung. Dies kann sich stabilisierend auf die Konjunktur und damit positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirken.

Die Arbeitgeber begrüssen, dass der Bundesrat im Zeitalter der Digitalisierung die E-Government-Strategie zeitnah umsetzen will, um die administrative Abwicklung im Bereich der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung zu erleichtern und Unternehmen von zeitraubender und kostspieliger Arbeit zu entlasten. Auch befürworten die Arbeitgeber eine neue gesetzliche Grundlage, um den Durchführungsstellen den Zugriff auf die kantonalen Einwohnerregister zu ermöglichen. Zudem sprechen sich die Arbeitgeber für die Vereinfachung des digitalen Datenaustausches aus. Sie erhoffen sich davon, dass sich der administrative Aufwand von Unternehmen in verschiedenen Teilbereichen der Arbeitslosenversicherung verringert.