Methoden zur Prüfung der Lohngleichheit sind anzuerkennen

28. Februar 2018 News

Der Nationalrat fordert eine faire und korrekte Beurteilung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen. Unternehmen, die vom Bund Aufträge erhalten, sollen die Einhaltung der Gleichbehandlung von Mann und Frau mit verschiedenen Methoden nachweisen können. Die entsprechende Motion nimmt ein altes Anliegen der Arbeitgeber auf.

Die Motion «Lohngleichheit im Beschaffungswesen. Aber fair und korrekt» bezweckt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen weitere Modelle zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern neben dem Standard-Analysemodell des Bundes anerkannt werden. Letzteres verwendet nur einfache Faktoren und eignet sich deshalb lediglich für eine oberflächliche Überprüfung von Lohnunterschieden. Demgegenüber setzen Unternehmen – im Übrigen nicht nur solche, die sich um Aufträge des Bundes bewerben – verschiedene Überprüfungsmethoden ein, die jener des Bundes überlegen sind.

Vor diesem Hintergrund ist positiv zu werten, dass der Nationalrat die Motion angenommen hat und in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen verschiedene Möglichkeiten zulassen will, wie die Einhaltung der Lohngleichheit in den betreffenden Unternehmen nachgewiesen wird. Als nächstes wird sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.