Gute Nachrichten für den Arbeitsmarkt

20. Januar 2019 Meinungen

Herrscht in der Schweiz Vollbeschäftigung? Diesen Eindruck erhält man zumindest, wenn man die Anfang dieses Jahres vom Seco publizierten Arbeitsmarktdaten betrachtet. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2018 bei durchschnittlich 2,6 Prozent gegenüber 3,2 Prozent im Jahr zuvor.

Das bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit auf den tiefsten Stand der letzten zehn Jahre gesunken ist. Eine weitere erfreuliche Zahl ist diejenige der geschaffenen Stellen: In den letzten zwölf Jahren wurden 1,2 Millionen neue Stellen geschaffen, die meisten davon in hochqualifizierten Berufen.

Diese hervorragenden Ergebnisse wirken sich positiv auf den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung aus, der das Jahr 2018 mit einem Überschuss von 1,1 Milliarden Franken abschliesst. Die günstige konjunkturelle Entwicklung lässt darauf hoffen, dass die Arbeitslosenversicherung bis Ende 2019 saniert werden kann.

Das ist eine gute Nachricht für die bessergestellten Arbeitnehmenden und die Unternehmen, da das Solidaritätsprozent, das auf Einkommen über 148’200 Franken erhoben wird, abgeschafft werden dürfte.

Und es gibt noch mehr gute Nachrichten.

Die Unternehmen spielen mit
Gemäss Seco ist «die Einführung der Stellenmeldepflicht seit dem 1. Juli 2018 positiv verlaufen». Zur Erinnerung: Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Arbeitgeber ihre offenen Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 8 Prozent den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden müssen.

Ergänzt wird dieses Vorgehen mit einer Sperrfrist von fünf Tagen, während der die Unternehmen die Stellen nicht ausserhalb der RAV ausschreiben dürfen.

Zwar ist es noch zu früh, um die Auswirkungen der Meldepflicht auf die Arbeitslosenquote und die Zuwanderung abschätzen zu können. Die Arbeitgeber bestätigen jedoch die positive Einschätzung dieser Massnahmen durch das Seco.

Generell lässt sich feststellen, dass die Unternehmen mitspielen, zumal die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen in den letzten zwölf Monaten regelrecht explodiert ist, und zwar von 10’000 auf 26’000. Gewiss gibt es auch einige Unternehmensverantwortliche besonders im Gastgewerbe und im Bausektor, die sich über den zeitlichen Mehraufwand beklagen, der ihnen aufgrund des Inländervorrangs entsteht. Doch diese administrativen Zusatzlasten haben sich als bedeutend weniger schlimm erwiesen, als dies im Nachgang zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 befürchtet worden war.

Dies soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die eigentliche «Stunde der Wahrheit» erst am 1. Januar 2020 schlagen wird, wenn die Schwelle der Arbeitslosigkeit, welche den Inländervorrang auslöst, auf 5 Prozent sinken wird.

Ein Szenario, das es zu vermeiden gilt
Damit wird die Anzahl der Berufsarten, die von den Massnahmen betroffen sind (heute 19), maarkant ansteigen. Zum selben Zeitpunkt wird auch die völlig überholte und umstrittene «Schweizer Berufsnomenklatur 2000» revidiert und auf den neuesten Stand gebracht. Diese Aktualisierung ist notwendig, damit die Massnahmen zum Inländervorrang ihre volle Wirkung entfalten können. Dies würde auch der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» die Grundlage entziehen, welche eine Abschaffung des freien Personenverkehrs anstrebt. Dieses Katastrophenszenario gilt es unter allen Umständen zu vermeiden!

Der Kommentar von Marco Taddei ist in «L’Agefi» erschienen.