Flankierende Massnahmen: Bundesrat setzt verstärkte Solidarhaftung in Kraft

26. Juni 2013 News

Der Bundesrat hat beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Diese ermöglicht es, Erstunternehmer haftbar zu machen, wenn ihre Subunternehmer die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten. Damit stärkt der Bundesrat die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit weiter.

Der Bundesrat hat beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Hält ein Subunternehmer in einer Vergabekette die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht ein, so kann der Erstunternehmer neu zivilrechtlich belangt werden. Die Solidarhaftung gilt für in- und ausländische Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. In diesen Branchen werden Lohnunterbietungen durch kettenhafte Weitervergaben von Arbeiten am stärksten beanstandet.

Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung befreien, wenn er sich bei der Arbeitsvergabe von seinem Subunternehmer glaubhaft darlegen lässt, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält. Die Verordnung des Bundesrats zeigt auf, mit welchen Dokumenten die Subunternehmer den Erstunternehmern erläutern können, die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.