Die Stolpersteine bei den Flankierenden Massnahmen können ausgeräumt werden

19. Februar 2019 Medienmitteilungen

Der bilaterale Weg ist für die Zukunft und den Wohlstand in der Schweiz essenziell. Darum steht der Schweizerische Arbeitgeberverband für die Sicherung und Entwicklung der bilateralen Verträge ein. Er beteiligt sich intensiv an den Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im Bereich der Flankierenden Massnahmen arbeitet der Dachverband einzelne Präzisierungen aus, die zu einer tragfähigen Lösung beim institutionellen Abkommen beitragen.

Für die Schweiz ist der Bilaterale Weg mit der EU eine echte Erfolgsgeschichte. Das jetzt vorliegende institutionelle Abkommen (InstA) knüpft daran an, indem die Schweiz damit den bilateralen Weg nicht nur erhalten, sondern in die Zukunft führen kann. Dieses Rahmenabkommen sichert den diskriminierungsfreien Zugang zu unserem grössten Exportmarkt, schafft Rechtssicherheit und bildet die Basis für die Weiterentwicklung der Verträge mit unserem wichtigsten Handelspartner.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) strebt deshalb einen innenpolitisch tragfähigen Abschluss des jetzigen InstA an und will im Dialog die letzten Stolpersteine aus dem Weg räumen. Er legt sein Augenmerk dabei auf die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und wirkt mit konkreten Vorschlägen auf eine Präzisierung der völkerrechtlich bestehenden Absicherungen hin.

Erstens erwarten die Arbeitgeber, dass das Rahmenabkommen das duale, dezentrale Vollzugssystem der Schweiz bei den FlaM garantiert. Die Sozialpartner sollen im bisherigen Umfang als vollwertige privatrechtliche Vollzugsorgane bei der Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen anerkannt sein. Zweitens sollen das bestehende Vollzugsinstrumentarium weiterhin zugelassen und begründete Ergänzungen möglich sein, sofern diese verhältnismässig sind. Drittens sollen die bereits im Vorschlag der EU gewährten Länderspezifikationen wie Voranmeldefrist, Kautionspflicht und Dokumentationspflicht der Selbständigerwerbenden präzisiert werden. Dazu gehört zum einen, dass die Kautionspflicht nicht erst nach einem Fehlverhalten, sondern als präventive Massnahme vorgesehen werden kann. Zum andern muss die Schweiz die zu kontrollierenden Risikobranchen eigenständig definieren können.

Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass mit den erwähnten Präzisierungen der bisherige Arbeitnehmerschutz in der Schweiz erhalten und gleichzeitig EU-konform ausgestaltet werden kann. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ruft alle Akteure auf, diesen für die Wirtschaft akzeptablen und tragfähigen Kompromiss zu unterstützen. Es ist im Interesse des ganzen Landes, den bilateralen Weg gemeinsam erfolgreich in die Zukunft zu führen. Die Politik muss nun die Interessen für unser Land abwägen. Die ebenfalls notwendigen Präzisierungen zur Unionsbürgerrichtlinie und den staatlichen Beihilfen werden die Kantone beisteuern.

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