Das Parlament beweist einen kühlen Kopf

16. Juni 2023 News

Das Parlament hat im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung gleich über mehrere Arbeitgeber-relevante Geschäfte entschieden. Die beiden Kammern haben in dieser hitzigen Phase einen kühlen Kopf bewahrt und eine Verkürzung der Arbeitszeit sowie eine Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes abgelehnt.

In der Sommersession nahm die linke Ratshälfte den feministischen Streik zum Anlass, eine ausserordentliche Session zur Gleichstellung einzuberufen. Dabei standen gleich mehrere Geschäfte mit arbeitgeberpolitischem Bezug auf dem Programm. So debattierten beide Räte unter anderem über die Verkürzung der Arbeitszeit und eine Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes.

Gleich zwei identische Motionen (23.3248 und 23.3226) zielten insbesondere auf eine gesetzlich zwingend vorgegebene Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Bereits heute bekunden viele Unternehmen Mühe, die benötigten Arbeitskräfte rekrutieren zu können. Eine gesetzliche Senkung der erlaubten wöchentlichen Arbeitszeit hätte diese Problematik noch weiter verschärft, weil es die Unternehmen zwingt, zusätzliches Personal anzustellen oder von den Mitarbeitenden eine (noch) effizientere Arbeitserledigung zu fordern, Aufträge abzulehnen oder die Lieferzeiten (noch mehr) zu verlängern.

Die zusätzliche Forderung, dass die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich hätten erfolgen müssen, hätte nichts anderes als eine massive Erhöhung der Lohnkosten bedeutet, zu welchen auch noch die Lohnkosten für das zusätzliche Personal dazugekommen wären.
Wollen die Unternehmen die Wochenarbeitszeit auf freiwilliger Basis heruntersetzen, so ist dies ein betrieblicher Entschied. Eine gesamtschweizerische zwingende Reduktion der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit, wie sie nun abgelehnt wurde, hätte keine Rücksicht auf die betrieblichen Bedürfnisse und Möglichkeiten genommen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst deshalb die Ablehnung dieser Motionen.

Ein weiteres Thema in der ausserordentlichen Session waren zwei Vorstösse (23.3213 und 22.4208), welche eine Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) gefordert hatten. Die Motionen forderten die Ausweitung der Pflicht zur Durchführung einer betrieblichen Lohngleichheitsanalyse. Bis anhin sind Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden zu einer Analyse verpflichtet. Neu hätte dieser Wert auf 50 und mehr Mitarbeitende gesenkt werden sollen.

Die Anzahl der Mitarbeitenden ist für eine betriebliche Lohngleichheitsanalyse eine zentrale Grösse. Um aussagekräftige Lohngleichheitsanalysen zwischen Männern und Frauen durchführen zu können, braucht es für jede Person eine in Bezug auf die Lohndeterminante vergleichbare Person des anderen Geschlechts. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer geringen Anzahl an Mitarbeitenden das eine Geschlecht ungenügend vertreten ist oder die Vergleichbarkeit zwischen ihnen fehlt, ist hoch. In solchen Fällen ist es schlichtweg nicht möglich, eine Lohngleichheitsanalyse korrekt durchzuführen.

Die Arbeitgeber begrüssen es, dass auch diese Motionen abgelehnt wurden. Das Parlament hat mit diesen beiden Entscheiden nicht nur die Arbeitgeber vor weiterem administrativem und organisatorischem Aufwand bewahrt. Es hat auch bewiesen, dass es in einer emotionalen und hitzigen Phase einen kühlen Kopf bewahren kann.