Der Vorschlag sieht einen ausserordentlichen Zusatzbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) vor. Demnach werden die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung für die Abrechnungsperioden 2020 samt einer Möglichkeit der Zusatzfinanzierung für das Jahr 2021 vom Bund übernommen. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage die Schuldenobergrenze der ALV erreicht wird, was mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge verbunden wäre.
Gleichzeitig begrüssen die Arbeitgeber in ihrer Stellungnahme die Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlage, damit der Bund bei einer erneuten massiven Verschlechterung des Schuldenstands als Folge von Covid-19 die ALV auch im Jahr 2021 ausserordentlich unterstützen kann. In formeller Hinsicht kann das Parlament entweder einen Zusatzbeitrag oder aber eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) samt einer vorgängigen Erhöhung der Lohnbeiträge beschliessen.