Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut, dass der Bundesrat die «1:12»-Initiative deutlich ablehnt. Laut Bundesrat dürfte sich das Ziel der Initiative, das Gefälle zwischen den höchsten und den tiefsten Löhnen zu reduzieren, für viele Lohnbezüger als Eigentor erweisen.
| Daniella Lützelschwab
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die klaren Worte des Bundesrats zur «1:12»-Initiative. Laut Bundesrat würde eine Annahme der Initiative dem Arbeits- und Wirtschaftsstandort Schweiz schaden; die jetzige Arbeitsmarktpolitik habe sich bewährt und viele gute Stellen geschaffen und gesichert. Es bestehe zudem die Gefahr, dass in der Schweiz ansässige Unternehmen wegziehen – gerade Grossunternehmen wären heutzutage sehr mobil. Vor dem Hintergrund des sich akzentuierenden Standortwettbewerbs könnten die Beschränkungen für hohe Löhne auf ausländische Firmen zudem abschreckend wirken. Von einer solchen Schwächung des Wirtschaftsstandorts wären nicht zuletzt kleinere und mittlere Unternehmen betroffen, die oftmals Zulieferer von Grossunternehmen seien.
Die drohenden Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialversicherungen würden die Schweiz zu einem Zeitpunkt treffen, in dem das öffentliche Gemeinwesen zunehmenden Belastungen ausgesetzt sei. Auch fürchtet der Bundesrat, dass die Kontrolle und Durchsetzung des geforderten Lohnverhältnisses sowohl auf Unternehmens- als auch auf staatlicher Seite mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden wäre.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.