Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) lag die Erwerbsquote von Müttern (Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahren und mindestens einem Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt lebend) im Jahr 2021 bei hohen 82 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme um mehr als 20 Prozentpunkte über die letzten 30 Jahre. Bei Vätern im selben Alter lag die Erwerbsquote im gleichen Zeitraum konstant über 95 Prozent.
Mit 78 Prozent sind nach wie vor viele der Mütter im Arbeitsmarkt teilzeitbeschäftigt. Bei Frauen ohne Kinder beträgt dieser Anteil nur rund 35 Prozent. Obwohl in den letzten Jahren eine klare Tendenz hin zu höheren Arbeitspensen zu verzeichnen war, arbeiten nach wie vor rund ein Drittel der Mütter in einem Pensum unter 50 Prozent.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Erwerbsquote nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs im Vergleich zu vorher um fast 10 Prozentpunkte tiefer liegt. Dieselbe Entwicklung zeigt sich auch bei der Teilzeitquote: Während kurz vor der Geburt des ersten Kindes nur gerade zwei von zehn erwerbstätigen Frauen Teilzeit arbeiten, sind es danach deren acht.
Diese vom BFS publizierten Zahlen sind längst bekannt. Auch der mit Abstand grösste Treiber für diese Entwicklungen ist bereits nachgewiesen: Die nachweislich ungenügende Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund fehlenden und zu teuren Drittbetreuungsangeboten trägt massgeblich zur hohen Teilzeitquote von Müttern bei. Diese hohe Teilzeitaktivität ist vor dem Hintergrund der Gleichstellung stossend und mit Blick auf den stark akzentuierten Arbeitskräftemangel unhaltbar.
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) seit jeher einen hohen Stellenwert. So bringt er sich seit 2018 in der Allianz «familienergänzende Kinderbetreuungsangebote» ein. In einem ersten Projekt fragte die Allianz bei den Kantonen um eine stärkere Institutionalisierung der kantonalen Bestimmungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der frühen Kindheit nach. Diese Arbeiten sind abgeschlossen und werden nun Schritt für Schritt umgesetzt.
Aktuell wird in einer eigens dafür konstituierten Subkommission des Nationalrats die parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» beraten. Der SAV hat zusammen mit der Allianz einen breit abgestützten Umsetzungsentwurf in die Beratung eingebracht, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die frühe Förderung substanziell verbessern würde. Der SAV unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die vorgezeichnete Stossrichtung grossmehrheitlich und ist überzeugt, dass mit den Arbeiten eine fundierte Diskussionsgrundlage für den parlamentarischen Prozess geschaffen werden konnte.