Arbeitgeber fordern unveränderte Kontingente

8. Juli 2022 Vernehmlassungen

Die Arbeitgeber erwarten, dass sich der Bedarf der Wirtschaft an hoch qualifizierten Erwerbstätigen im Jahr 2023 nicht verringern wird. Sie beantragen deshalb für das Jahr 2023 Kontingente, die mindestens dem Niveau aus dem Jahr 2022 entsprechen.

Der Bundesrat legt jedes Jahr fest, wie viele hoch qualifizierte Erwerbstätige die Schweizer Wirtschaft aus Staaten ausserhalb von EU/Efta und aus Grossbritannien rekrutieren kann. Im Rahmen einer Konsultation hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) jeweils die Möglichkeit, den Bedarf der Wirtschaft für das Folgejahr mitzuteilen.

Die Ausnahmesituation aufgrund der pandemiebedingten Massnahmen der vergangenen zwei Jahre gehört vorerst der Vergangenheit an. Bisher zeigt sich, dass es bei der Wirtschaftsstruktur in der Schweiz zu keinen fundamentalen Veränderungen im Vergleich zu vor der Pandemie gekommen ist. Die globale Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Pandemie birgt für die Schweizer Wirtschaft aber nach wie vor Unsicherheiten. Die Krise in der Ukraine und deren ungewisser Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen steigert die Unsicherheiten zusätzlich.

Der Bedarf der Wirtschaft an Hochqualifizierten wird 2023 nicht abnehmen. Der SAV rechnet mit einer Bedarfslage, die mindestens dem Umfang der Zuwanderungszahlen von vor Corona entspricht. Die Kontingente für hoch qualifizierte Drittstaatenbürger sind für das Jahr 2023 somit mindestens in der Höhe der Kontingente von 2022 anzusetzen. Auch die separaten UK-Kontingente sollen weitergeführt werden, fordert der SAV, da die Gesuche so unkompliziert abgewickelt werden können. Im Interesse der Stabilität und in der Hoffnung auf eine Rückkehr zum Frieden auf dem europäischen Kontinent ist es für die Schweiz notwendig, die wirtschaftlichen Beziehungen und den Austausch mit ihren europäischen Partnern und damit auch dem Vereinigten Königreich zu intensivieren. Der SAV fordert daher auch beim Vereinigten Königreich eine unveränderte Anzahl Kontingente.

Aus diesen Gründen beantragt der SAV für 2023 folgende Kontingentszahlen:

  • Drittstaaten: 8‘500 Kontingente (4‘500 B-, 4‘000 L-Bewilligungen)
  • Dienstleistungserbringer EU/Efta: 3’500 Kontingente (500 B-, 3’000 L-Bewilligungen)
  • Vereinigtes Königreich (UK): 3’500 Kontingente (2’100 B-, 1’400 L-Bewilligungen)