Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit werden nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens mit einer Ausnahme vorerst auf Eis gelegt. Einzig eine Änderung im Entsendegesetz soll weiterverfolgt werden: die Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen von heute 5000 Franken auf 30’000 Franken bei Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband hat in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM gefordert, die Massnahmen auszusetzen und die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beziehungsweise die neue Zuwanderungsregelung abzuwarten. Neben dem ungünstigen Zeitpunkt sind die vorgeschlagenen Änderungen – beispielsweise Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen – auch insofern abzulehnen, als sie mehr als blosse «Optimierungen» der flankierenden Massnahmen darstellen würden.