SAV begrüsst vergrössertes Auffangnetz für die Wirtschaft

25. März 2020 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen gegen die Corona-Krise beschlossen und die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen geregelt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Schutz vor Lohnausfällen auf weitere Gruppen ausgedehnt wird und sich der Bundesrat klar gegen einen Shutdown ausspricht.

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus im Betrag von rund 600 Millionen Franken beschlossen. Unter anderem wird die Stellenmeldepflicht vorübergehend aufgehoben. Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder. Die Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben, und die Bewilligungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert. Arbeitgeberähnliche Angestellte erhalten eine Kurzarbeitsentschädigung ohne Kürzung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Ausweitung des Auffangnetzes für von der Krise hart getroffene Unternehmen. Damit die Unterstützung schnell wirksam wird, braucht es jetzt klare Detailvorgaben für die Prüfung und Abwicklung der Hunderttausende von Anfragen.

Die Landesregierung anerkennt ausserdem, dass gewisse Kantone und Regionen spezifische Probleme haben, die nach einer Lösung verlangen. Gemäss nationalem Notrecht können die Kantone nur einzelne Unternehmen schliessen, wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Eine generelle Schliessung ist dagegen nicht möglich. Der SAV unterstützt den Bundesrat, im Interesse des Landes nicht die ganze Wirtschaft lahmzulegen. Flächendeckende Schliessungen von Betrieben würden eine Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen auch für ihr Kunden- und Lieferantennetz auslösen. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Ab­klingen der Pandemie würde gefährdet.

Äusserst hilfreich für die Arbeitgeber ist zudem, dass der Bund über Bürgschaften und die Nationalbank über die Liquiditätsversorgung den Spielraum für die Kreditvergabe ausweitet. Damit können dringend benötigte Gelder rasch über das Bankensystem an notleidende Unternehmen in der Realwirtschaft fliessen. Überbrückungskredite können nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Webseite covid19.easygov.swiss beantragt werden.

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