Nächster Öffnungsschritt ohne Aufhebung der Homeoffice-Regel

11. Juni 2021 News

Der Bundesrat will mit dem Wegfall der Maskenpflicht und weiteren Massnahmen die Rückkehr zur Normalität erleichtern. Der Arbeitgeberverband wird bei der Konsultation zum neuen Öffnungspaket darauf achten, dass die Lockerungen auf die Fortschritte bei der Durchimpfung angepasst werden. Enttäuschend ist, dass die Homeoffice-Pflicht nicht generell aufgehoben werden soll.

Der Bundesrat legt wie erwartet ein weiteres Öffnungspaket vor. Ab dem 28. Juni sollen unter anderem die Läden ihre Kapazitäten stärker ausnützen dürfen. Bei den Restaurants werden die Gruppenbeschränkungen im Innern gelockert sowie draussen aufgehoben. Die Diskotheken und Tanzlokale können ihre Räumlichkeiten für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen. Für die Veranstalter werden Regeln vereinfacht und Optionen ohne die Kontrolle mit einem Covid-Zertifikat beschrieben.

Die Maskenpflicht wird im Freien generell aufgehoben. Am Arbeitsplatz müssen Masken weiterhin getragen werden, wenn der Arbeitgeber dies zum Gesundheitsschutz für erforderlich hält. In Restaurants oder im Detailhandel bleibt die Maskenpflicht indessen wie bisher bestehen, wenn die erforderlichen Abstandsregeln gegenüber Kunden nicht eingehalten werden können. Im Bildungsbereich fällt die schweizweite Maskenpflicht für die Sekundarstufe II, wozu die berufliche Grundbildung gehört. Für die Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

Der Bundesrat will ausserdem Unternehmen in Kurzarbeit weiterhin stützen. Dazu soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von Lernenden, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis Ende September 2021 verlängert werden. Zudem soll für den Bezug von KAE ab dem 1. Juli 2021 wieder eine minimale Karenzzeit von einem Tag eingeführt werden.

Der Bundesrat legt seine Beschlüsse zur Konsultation vor, um dann am 23. Juni definitiv zu entscheiden. Diese Frist ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) im Bereich der KAE sehr knapp und erschwert die Planbarkeit in den betroffenen Unternehmen. In seiner Beurteilung der Massnahmen wird der SAV darauf achten, dass die Lockerungen immer auf die Fortschritte bei der Durchimpfung der Bevölkerung abgestimmt werden. Je höher die Impfungsrate, desto schneller kann der Bundesrat nach Ansicht des SAV weiter geplante Öffnungsschritte beschliessen. Ein rasches Vorgehen ist gerade in der jetzigen Stabilisierungsphase entscheidend, weil die Risikogruppen geimpft sind und die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zum Impfstoff hat. In der letzten Etappe des Drei-Phasen-Modells des Bundes, die voraussichtlich Ende Juli beginnen könnte, sollten sämtliche noch verbleibenden Massnahmen wie etwa Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden.

Im neuen Öffnungspaket vermisst der SAV die von ihm geforderte bedingungslose Aufhebung des Homeoffice. Die regelmässigen Massentests am Arbeitsplatz, die für eine Aufhebung der Homeoffice-Pflicht vorgeschrieben werden, sind aufwändig in der Durchführung und angesichts der Fortschritte beim Impfen in vielen Fällen unverhältnismässig.