Bundesrat ausgerechnet bei der Homeoffice-Regel restriktiv

26. Mai 2021 News

Mit seinem nächsten Öffnungsschritt geht der Bundesrat namentlich bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants weiter als angekündigt. Bei der Lockerung der Homeoffice-Pflicht hat er sich zum Bedauern der Arbeitgeber hingegen nicht bewegt. Umso rascher müssen deshalb nun die Testkapazitäten erhöht und die Impfungen vorangetrieben werden.

Angesichts eines weiter rückläufigen Infektionsgeschehens geht der Bundesrat mit seinem vierten Öffnungsschritt teilweise weiter als noch vor drei Wochen in Aussicht gestellt. So werden private Treffen mit bis zu 50 Personen und Publikumsanlässe mit maximal 300 Besuchern möglich, und Restaurants können ab dem 31. Mai auch ihre Innenräume wieder öffnen. Am 23. Juni will der Bundesrat einen weiteren grösseren Öffnungsschritt beschliessen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diese Lockerungen und erwartet vom Bundesrat, an der Öffnungsstrategie festzuhalten. Besonders wichtig für eine Rückkehr zu einer Normalisierung ist nach Ansicht des Wirtschaftsdachverbands, die Impfanstrengungen landesweit mit Hochdruck weiter voranzutreiben.

Bedauerlicherweise ist der Bundesrat der Forderung des SAV zur bedingungslosen Aufhebung der Homeoffice-Pflicht nicht nachgekommen und hat einen politischen Entscheid gefällt. Das Homeoffice kann nur verlassen werden, wenn ein Betrieb in ein kantonales Testprogramm eingebunden wird und sich die Belegschaft wöchentlich testen lässt. Erst wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind, also mit Beginn der Normalisierungsphase, soll wieder eine Homeoffice-Empfehlung ohne weitere Vorgaben gelten. Ausserdem verlängert die Landesregierung die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz. Dass die Reise- und Kontakt-Quarantäne für Geimpfte und Genesene für sechs Monate aufgehoben wird, begrüsst der SAV.

Der SAV hat die regelmässigen Massentests als Voraussetzung für die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht in der Konsultation kritisiert. Diese zeitlich beschränkte Massnahme lässt noch viele Fragezeichen offen, ist aufwändig in der Durchführung und angesichts der Fortschritte beim Impfen in vielen Fällen unverhältnismässig. Zudem spielt die Unternehmensgrösse eine Rolle. Während grosse Unternehmen oft medizinisches Fachpersonal im Haus haben, ist dies für die Kleineren oft schwieriger. Ferner sind nicht alle Regionen gut vorbereitet. Zwar führen einige Kantone schon länger Massentests durch und sollten darum eine grössere Anzahl an testwilligen Arbeitgebern bewältigen können. Doch in anderen Kantonen gibt es noch einige Hürden. Aufgrund dieser Unklarheiten ist für den SAV noch nicht abschätzbar, in welchem Ausmass die Arbeitgeber von der neuen Homeoffice-Regel Gebrauch machen.

Aufgrund der einsetzenden Erholung und der weitgehenden Aufhebung der Betriebsschliessungen will der Bundesrat ferner die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen. Allerdings sollen besonders betroffenen Unternehmen, die durch die geltende Härtefallverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden, der Übergang zur Normalität mit zwei letzten punktuellen Anpassungen erleichtert werden. Gleichzeitig will der Bundesrat im Rahmen einer dreiteiligen Transitionsstrategie zu seiner ordentlichen Wirtschaftspolitik zurückkehren und dabei wieder die bewährten Instrumente anwenden.