Krisenfenster für Kantone nur mit Zustimmung der Sozialpartner

27. März 2020 Medienmitteilungen

Der Bundesrat kann einem Kanton künftig erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Hierzu sind unter anderem die Sozialpartner beizuziehen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband schliesst die restriktive Ausnahmeregelung einen landesweiten Shutdown der Wirtschaft ohne Zustimmung des Bundesrats aus.

Der Bundesrat lässt in einer Verordnungsanpassung sogenannte Krisenfenster zu. Diese Fenster werden auf Gesuch hin und befristet eröffnet, wenn bestimmte, sehr einschränkende Kriterien erfüllt sind. Dass der Bund dem Kanton Tessin auf diese Weise entgegenkommt, erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) als nachvollziehbar.

Gemäss der Verordnung können die gesuchstellenden Kantone – faktisch nur die Grenzkantone – kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einschränken oder einstellen. Voraussetzung ist zunächst eine besondere epidemiologische Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Zudem müssen die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung auch nach Unterstützung durch andere Kantone ausgeschöpft sein. Eine weitere Bedingung ist, dass die betroffenen Branchen wegen ausbleibender Grenzgänger nicht mehr voll funktionsfähig sind. Schliesslich müssen die Sozialpartner dem Entscheid zustimmen, und die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie der Gesundheitseinrichtungen muss sichergestellt sein. Richtigerweise entfällt die Kurzarbeitszeitentschädigung des Bundes, wenn die von einem Kanton getroffenen Massnahmen vom Bundesrat nicht genehmigt sind.

Der SAV unterstreicht, dass die Kantone ohne Erlaubnis des Bundesrats weiterhin nur einzelne Unternehmen schliessen können, wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Selbst während eines Krisenfensters kann der Bundesrat für die Versorgung der Wirtschaft relevante Betriebe von einer Schliessung ausnehmen. Der SAV unterstützt den Bundesrat, im Interesse des Landes nicht die ganze Wirtschaft lahmzulegen. Flächendeckende Stilllegungen von Betrieben würden eine Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen auch für das Kunden- und Lieferantennetz auslösen. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Abklingen der Pandemie würde gefährdet.

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