Bundesrat reagiert angemessen auf heikle Bedrohungslage

18. Dezember 2020 Medienmitteilungen

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundesrat ein Massnahmenbündel beschlossen, welches das öffentliche Leben stark einschränkt. Nach Ansicht der Arbeitgeber kann das Paket die Gefahr eines harten Lockdown eingrenzen. Die von den behördlichen Schliessungen betroffenen Unternehmen benötigen nun dringend schnelle Hilfszahlungen.

Der Bundesrat reagiert auf die deutlich ansteigenden Fallzahlen und schliesst ab dem 22. Dezember die Betriebe aus der Gastronomie sowie dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für einen Monat. Zudem wird die Kapazität für Läden bei gleichbleibenden Öffnungszeiten eingeschränkt.  Etwas grösseren Spielraum lässt er jenen Kantonen, die eine günstigere epidemiologische Entwicklung aufweisen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet die Beschlüsse des Bundesrats als angemessen und verhältnismässig. Die Arbeitgeber begrüssen, dass der Bundesrat die Massnahmen nicht auf weitere Sektoren der Wirtschaft ausgedehnt hat. Wichtig ist in dieser Phase die nationale Führung durch den Bundesrat mit transparenten Richtwerten, die Anreize für die Kantone schaffen, einen verhängten Lockdown wieder aufheben zu können.

Mit den neuen Belastungen ist es für die Wirtschaft umso dringlicher, dass die beschlossenen Hilfszahlungen an die notleidenden Branchen rascher als bisher in Aussicht gestellt fliessen. Nach Überzeugung des SAV ist jetzt das Tempo entscheidend, um eine Konkurswelle zu verhindern. Ob zudem die gerade vom Parlament beschlossenen Gelder im Umfang von 2,5 Mrd. Franken aufgestockt werden sollen, ist abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der Impfstrategie. Eine Erhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Arbeitgeber verfrüht.

Zur Bewältigung der Wirtschaftskrise bleibt für den SAV die Entschädigung für Arbeitskräfte in Kurzarbeit weiterhin zentral. Deshalb pflichtet der Dachverband bei, dass der Bundesrat dieses Instrument unbürokratisch vereinfacht. Zudem werden Personen mit niedrigen Salären bis zu 100 Prozent entschädigt.

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