Bund und Sozialpartner ziehen bei Schutzbedürftigen an einem Strang

16. März 2022 News

Eine rasche Erwerbstätigkeit ermöglicht geflüchteten Personen aus der Ukraine eine Teilnahme am sozialen Leben in der Schweiz. Um Fragen zur Integration dieser Gruppen in den Arbeitsmarkt zügig zu klären, wurde unter Federführung des Staatssekretariats für Migration eine Arbeitsgruppe gegründet. Darauf haben sich die Spitzen der Sozialpartner an einem Austausch mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter verständigt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) blickt mit Betroffenheit auf die Kampfhandlungen in der Ukraine, insbesondere auf das Leiden der Zivilbevölkerung und die daraus resultierenden Fluchtbewegungen gegen Westen. In Anbetracht dieser humanitären Katastrophe ist es nach Ansicht des SAV elementar, dass die Geflüchteten ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten, ohne das Asylverfahren zu durchlaufen. Die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S durch den Bundesrat ermöglicht ein rasches und unbürokratisches Handeln.

Aus gesellschaftlicher und sozialer Sicht ist ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S ein zentrales Element der Integration. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht einen strukturierten Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und die Teilnahme am sozialen Leben während des Aufenthalts in der Schweiz. Der SAV begrüsst daher, dass der Bundesrat die dreimonatige Wartefrist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verkürzt hat und die selbstständige Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die Integration einer grossen Zahl von Menschen in den Arbeitsmarkt stellt die Schweiz jedoch vor besondere Herausforderungen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Karin Keller-Sutter, hat sich an einem Austausch mit den Spitzen der Sozialpartner auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Es ist das Ziel aller Beteiligten, den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern und zugleich den Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping sicherzustellen. Im Rahmen der Erwerbstätigkeit wird dieser Schutz primär über die gesetzlich verankerte Bewilligungspflicht gewährleistet. Um die praktischen Umsetzungsfragen zur Arbeitsmarktintegration rasch klären zu können, wurde unter Federführung des Staatssekretariats für Migration eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, der die Sozialpartner und die Kantone angehören.