Ausstehende Klarstellung zum Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz

1. September 2021 News

Der Bundesrat behält sich nach der Konsultation eine rasche Ausweitung des Covid-Zertifikats im Kundenbereich auf gewisse Innenräume vor. Dies unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband als Ultima ratio. Er vermisst allerdings die Klarstellung zum Einsatz des Zertifikats am Arbeitsplatz. Die vom Bundesrat angestossene Verlängerung des Covid-Gesetzes ist angesichts des ungewissen Verlaufs der Pandemie richtig.

Der Bundesrat will die weitere Entwicklung der Pandemie abwarten und hofft auf eine gute Organisation der Spitalkapazitäten durch die Kantone. Deshalb fasst er jetzt noch keinen Entscheid zur Ausweitung des Covid-Zertifikats. Er behält sich aber gemäss einem Communiqué vor, Massnahmen zur Entlastung der Spitäler «jederzeit» zu beschliessen, sollte dies nötig werden. Laut dem Bundesrat stiess seine Idee zur Ausweitung in der Konsultation mehrheitlich auf Zustimmung. Die Kantone hätten sich für die Ausweitung der Zertifikatspflicht ausgesprochen, wenn sich eine Überlastung der Spitäler abzeichne. Und auch eine Mehrheit der Sozialpartner sowie der angefragten Organisationen aus Sport, Kultur und dem Messewesen würden die Pläne unterstützen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat dem Bundesrat nach Konsultation seiner Mitglieder mitgeteilt, dass er seinen Vorschlag zur Ausweitung des Covid-Zertifikats im Kundenbereich – namentlich auf Innenbereiche von Restaurants, Bars und Veranstaltungen – im Sinne einer Ultima ratio unterstützt. Damit kann auch das Risiko eines weiteren Lockdowns abgewendet werden. Das Abwarten des Bundesrats entspricht deshalb auch der Haltung der Arbeitgeber.

Zum generellen Einsatz des Zertifikats am Arbeitsplatz vermisst der SAV hingegen Klarstellungen des Bundesrats. So hat er die Frage nicht beantwortet, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auffordern dürfen, das Zertifikat vorzulegen. Diese Offenlegung erlaubt es den Arbeitgebern, differenzierte Schutzmassnahmen für ihre Belegschaft einzusetzen.

In einem weiteren Communiqué beantragt der Bundesrat dem Parlament, Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angesichts der unsicheren Entwicklung über das Ende des Jahres 2021 hinaus vorsorglich um voraussichtlich ein Jahr zu verlängern. Die Botschaft dazu will die Regierung bis Ende Oktober vorlegen. Die meisten Bestimmungen im geltenden Covid-Gesetz laufen Ende 2021 aus. Mit einer Verlängerung will der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über dieselben Instrumente gegen die Pandemie und ihre Folgen verfügt wie bisher. Bereits bis Ende 2022 in Kraft ist die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat.