Arbeitgeber sollen bei den Mitarbeitern nachfragen dürfen, ob sie ein Covid-Zertifikat haben. Nur so können sie ihrer Fürsorgepflichten nachkommen.
| Daniella Lützelschwab
Schliessungen ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten wegen der Corona-Pandemie sind unbedingt zu vermeiden. Ein wichtiges Mittel um diesen erneuten Shutdown zu verhindern ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht. Wie auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) festhält, wird das Übertragungsrisiko mit dem Zertifikat reduziert, weil nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen. Eine sehr klare Mehrheit der Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) unterstützt deshalb die vorgeschlagene Ausweitung der Zertifikatspflicht und die Kontaktdatenerhebung in Diskotheken sowie Tanzlokalen (Stellungnahme).
Die Klarstellung, dass Arbeitgeber sich die Zertifikate vorweisen lassen können, begrüsst der SAV. Damit können zum Schutz der Mitarbeiter angemessene, differenzierte betriebliche Schutzmassnahmen eingesetzt werden. Ob das Zertifikat zum Einsatz kommt, muss aber jedem Arbeitgeber überlassen und somit für ihn freiwillig bleiben.
Das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bleibt die Erreichung einer möglichst hohen Impfquote in der Bevölkerung. Der SAV, der Schweizerische Gewerbeverband und economiesuisse haben deshalb in einem gemeinsamen Appell die Bevölkerung aufgerufen, von den Impfangeboten weiterhin Gebrauch zu machen. Sonst drohen wieder einschneidende Belastungen im Gesundheitssystem, in der Gesellschaft und in der Wirtschaft.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.