Arbeitgeber befürchten weitere Wirtschaftsschäden

17. Dezember 2021 Medienmitteilungen

Auch wenn die bundesrätlichen Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitlich befristet sind, werden sie die ganze Schweizer Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Die Arbeitgeber verlangen deshalb eine schonende und zeitlich auf das Minimum beschränkte Anwendung und je nach Entwicklung weitere Stützungsmassnahmen.

Weil der Bundesrat die epidemiologische Lage als besorgniserregend einstuft, zieht er die Zügel weiter an. Nach Konsultation von Sozialpartnern, Kantonen und zuständigen Parlamentskommissionen beschliesst er weitere, ab dem 20. Dezember gültige Verschärfungen.

Direkt davon betroffen ist die Wirtschaft zunächst mit der Einführung von Zugangsregeln für geimpfte und genesene Personen (2G) in Innenräumen. Demnach haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben. Diese Personen müssen entweder eine Maske tragen oder je nach Situation ein negatives Testresultat vorweisen (2G+). Diese einschneidenden Verschärfungen werden nach Ansicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) teilweise grosse Wirtschaftsschäden in allen Wirtschaftssektoren nach sich ziehen. Die Arbeitgeber ziehen aber diese Variante gegenüber weitergehenden Teilschliessungen vor. Diese zweite Variante, die der Bundesrat ebenfalls in die Konsultation gegeben hat, lehnt der SAV dezidiert ab, weil dadurch der Wirtschaftsmotor stark ins Stottern käme, mit gravierenden Folgen für die Erwerbstätigen und die ganze Volkswirtschaft. Die jetzt gewählte Variante, deren Massnahmen bis am 24. Januar 2022 befristetet sind, muss zeitlich auf das absolute Minimum beschränkt bleiben und je nach Entwicklung um weitere Stützungsmassnahmen ergänzt werden.

Mit der Mehrheit der Kantone im Rücken hat der Bundesrat ausserdem eine Umwandlung der dringlichen Homeffice-Empfehlung in eine –pflicht beschlossen, um die Kontakte zu verringern. Er führt diese Verschärfung entgegen der Empfehlung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) ein. Für den Dachverband ist eine Homeoffice-Pflicht überflüssig, weil die Unternehmen bereits aus eigenem Antrieb wenn immer möglich die Arbeit von zuhause aus anbieten. Zudem achten sie strikt auf die Einhaltung von Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz, wenn die Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist. Mindestens so wichtig sind die vom Bundesrat beschlossenen Kontaktbeschränkungen im Alltag und im privaten Umfeld. Wie der Bundesrat bestätigt, ist das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich.

Weiter hat der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz um ein Jahr bis Ende 2022 zu verlängert. Gemäss der angepassten Verordnung erhalten demnach Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, auch im Jahr 2022 mit unveränderten Anspruchsvoraussetzungen eine finanzielle Unterstützung. Gleichzeitig wird das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis zum 31. März 2022 für alle Unternehmen verlängert und die Karenzzeit aufgehoben. Für Unternehmen, die der 2G+-Regel unterliegen, wird der Anspruch auf KAE für Beschäftigte auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder Angestellte mit befristeten Verträgen und Lernende reaktiviert. Aufgrund der bundesrätlichen Verschärfungen sind die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes und die Erleichterungen bei der KAE für den SAV unabdingbar, um die zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen.

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