Gerechtfertigter Mitteleinsatz für die Erwerbstätigkeit von Eltern

13. April 2018 News

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur will mit 130 Millionen Franken an Bundesgeldern weiterhin familienergänzende Kinderbetreuungsangebote fördern. Auch für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist dieser zusätzliche Mitteleinsatz angebracht. Ein ausreichendes Betreuungsangebot verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Der Bund spricht noch bis Ende Januar 2019 Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung – so steht es im gleichnamigen Bundesgesetz. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats fordert mit einer Initiative eine Verlängerung um nochmals vier Jahre und sieht dafür nun weitere 130 Millionen Franken für die Schaffung neuer Betreuungsplätze vor.

Die Arbeitgeber stehen hinter dem Anliegen, die Finanzhilfen des Bundes nochmals zu verlängern. Die bisher eingesetzten finanziellen Mittel haben in den letzten Jahren wirksam zum Aufbau zusätzlicher externer Kinderbetreuungsplätze geführt. Ein bedarfsgerechtes Angebot an solchen Betreuungsplätzen trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und ermöglicht es Eltern, vermehrt erwerbstätig zu sein. Dadurch wiederum generiert der Staat höhere Steuereinnahmen, so dass sich seine Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung mittelfristig refinanzieren dürften. Ausserdem ist die Wirtschaft auf die häufig gut qualifizierten Frauen und Mütter angewiesen, um die Lücke auf dem Arbeitsmarkt auszufüllen, die durch die Alterung der Gesellschaft und die rückläufige Zuwanderung zunehmend entsteht.