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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz im kommenden Jahr bei 1,0 Prozent zu belassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband kann diesen Entscheid nur teilweise nachvollziehen. Denn mit Blick auf die starken Verwerfungen an den Finanzmärkten aufgrund des Zinsanstieges und der Inflation sowie der Ukraine-Krise, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger - dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung beschlossen, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge für das Jahr 2022 bei 1,0 Prozent zu belassen. Das Korsett für Vorsorgeeinrichtungen, die nahe an den gesetzlichen Mindestbestimmungen operieren, bleibt damit sehr eng.
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Die zuständige Kommission des Nationalrats hat mit ihren Beschlüssen den bundesrätlichen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge unverantwortlich zerzaust. Der Vorlage droht damit das gleiche Schicksal, wie allen Reformbemühungen der letzten zwei Jahrzehnte: Ein jämmerliches Scheitern. Die Kommission bewirkt mit ihren Entscheidungen Rentenkürzungen, verzichtet auf Verbesserungen für Versicherte mit Vorsorgelücken – insbesondere Frauen – und ermöglicht Steuerschlupflöcher. Diese Entscheide führen zu hohen Kosten für Versicherte mit tiefen und mittleren Löhnen. Die Geringschätzung des Kompromisses durch die Kommission kommt die Versicherten und die Arbeitgeber teuer zu stehen.
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Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.
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