Home → Erwerbsersatzordnung
Per 1. Januar 2024 treten erste Änderungen der AHV-21-Reform in Kraft. Damit werden Massnahmen zur Stabilisierung der 1. Säule umgesetzt. Eine gewichtige Änderung ist die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf neu 1,25 Prozent.
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Compenswiss schliesst 2022 mit einem negativen Anlageergebnis ab. Wie der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO in seiner Medienmitteilung schreibt, sei diese Performance mit den geopolitischen Spannungen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und der hohen Volatilität der Finanzmärkte im vergangenen Jahr zu erklären. Dass die Finanzierung der AHV langfristig nicht durch Anlagerenditen gesichert ist, wird durch dieses negative Anlageergebnis ein weiteres Mal unterstrichen.
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Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen fordert die Einführung einer Elternzeit von 38 Wochen in der Schweiz. In ihrem jüngsten Positionspapier stellt sie weitere Anpassungen ihres bisherigen Modells aus dem Jahr 2010 vor. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar: Anstatt planlos nicht finanzierbare Urlaubsmodelle zu fordern, gilt es, die eigentlichen Herausforderungen anzugehen. Die Arbeitgeber setzen sich daher für langfristige Massnahmen – wie bessere Kinderbetreuungsangebote und flexiblere Arbeitsformen – ein, um die Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsmarkt zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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