Unnötige AHV-Anmeldepflicht abschaffen

7. August 2015 Vernehmlassungen

Im aktuell wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind die Arbeitgeber, wo immer möglich, zu entlasten. Eine günstige Gelegenheit bietet sich mit der Abschaffung einer überflüssigen Bestimmung in der AHV-Verordnung, die Kosten in Millionenhöhe verursacht und ausserdem nichts zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beiträgt. Eine entsprechende Motion muss noch vom Nationalrat gutgeheissen werden.

Mit der Abschaffung des Artikels 136 der AHV-Verordnung (AHVV) hat es das Parlament in der Hand, die Arbeitgeber im administrativen Bereich substanziell zu entlasten: Neue Mitarbeitende müssten nicht mehr innert Monatsfrist der Ausgleichskasse gemeldet werden. In der Folge entfielen auch die Übermittlung eines Versicherungsnachweises der Ausgleichskasse an die Arbeitgeber sowie dessen Weiterleitung an die Mitarbeitenden.

Diese Meldepflicht inklusive Versicherungsnachweis ist für das Funktionieren der AHV nicht notwendig und hat auch für die Versicherten keine Vorteile. Häufig führt sie sogar zu administrativen Leerläufen, wenn Arbeitnehmende aus verschiedenen Gründen gar nicht AHV-beitragspflichtig sind, jedoch trotzdem gemeldet werden müssen.

Ausserdem leistet die Meldepflicht keinen echten Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, wie dies die laufende Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit suggeriert. Demnach soll künftig gebüsst werden, wer neue Mitarbeitende nicht sofort bei der Ausgleichskasse anmeldet. So würde die Unterlassung einer ohnehin überflüssigen und sinnlosen Meldung kriminalisiert, was jeder Verhältnismässigkeit entbehrt. Stattdessen bedeuten die Pflichten gemäss Artikel 136 AHVV eine unnötige administrative Belastung; der gesamte Verwaltungsaufwand bewegt sich in Millionenhöhe.

Der Ständerat hat der Motion «Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen» zur Streichung des Artikels 136 aus der AHV-Verordnung bereits zugestimmt. Die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats holt derzeit die Stellungnahmen der Sozialpartner und der Kantone ein. Sie tut aus den genannten Gründen gut daran, dem Nationalrat ebenfalls die Annahme der Motion nahezulegen.