Administrative Entlastung bei AHV-Anmeldungen

28. November 2014 News

Der Ständerat hat einer Motion zugestimmt, welche die Unternehmen von unnötigen Administrativarbeiten im Zusammenhang mit der AHV entlasten will. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt dieses Vorhaben uneingeschränkt, denn die mittlerweile überflüssigen Normen in Artikel 136 der AHV-Verordnung verursachen lediglich einen Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe.

Die Motion «Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen» wurde im Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Demnach sollen die Arbeitgeber von der Pflicht befreit werden, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist der Ausgleichskasse zu melden. Diese soll dem Arbeitgeber auch keinen Versicherungsausweis zuhanden der versicherten Person mehr ausstellen müssen.

Der Erstrat ist damit der Empfehlung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands gefolgt, die mittlerweile überflüssigen Pflichten der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden und des Versands eines AHV-Ausweises abzuschaffen. Ein Bericht des Bundesrats hatte bestätigt, dass heute weder das eine noch das andere für das Funktionieren der AHV notwendig ist. Die Vorschriften führen lediglich zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe und bringen überdies keinen konkreten Nutzen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit.