Tragische Einzelfälle im Sozialbereich sollten nicht mit neuen Gesetzen geregelt werden

9. März 2023 News

Gleich drei Geschäfte waren in der diesjährigen Frühlingssession Thema, die so gar nicht notwendig gewesen wären. Denn sie alle hatten zum Ziel, spezifische und teilweise sehr tragische Einzelfälle gesetzlich zu regeln, für die es aber bereits bestehende Grundlagen gibt.

Krankschreibung der Mutter vor der Geburt eines Kindes (21.3155); Betreuungsentschädigung, wenn sich die Eltern um schwer kranke Kinder kümmern müssen (22.3608) und Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (15.434): Das Parlament musste sich in der laufenden Frühlingssession mit gleich drei schwierigen und teilweise tragischen sozialpolitischen Themen auseinandersetzen. Alle Vorstösse forderten gesetzliche Verankerungen von spezifischen Einzelfällen.  

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist sich der Tragik bewusst, die hinter diesen Titeln der Geschäfte liegen mögen. Die Arbeitgeber können auch nachvollziehen, wie schwierig es für die Betroffenen sein mag, sich in diesen unmöglichen Situationen zu bewegen. Es handelt sich dabei aber zum Glück um Einzelfälle, die zwar teilweise (noch) nicht in einem spezifischen Gesetz bis in jedes Detail abgedeckt sind, welche aber durch Grundlagen bereits umfassend geregelt werden. Die Arbeitgeber erachten es daher als problematisch, in der Praxis selten auftretende – sehr tragische – Einzelfälle über pauschale gesetzliche Grundlagen zu regeln, da dies neue Ungleichheiten und Problemstellungen mit sich bringt. Hinzu kommt: Die bereits vorhandenen Grundlagen ermöglichen es, eine einzelfallspezifische Lösung auf Stufe des Unternehmens zu finden. Die Arbeitgeber nehmen bereits heute ihre soziale Verantwortung wahr und tun ihr Möglichstes, um ihre Arbeitnehmenden in solchen Ausnahmesituationen zu unterstützen.  

Alle drei erwähnten Geschäfte sind folglich nicht notwendig, da die betroffenen Personen durch die bereits bestehenden Rechtsgrundlagen genügend geschützt sind. Dieser Meinung waren sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat beim Geschäft 21.3155 «Mutterschutz vor Niederkunft». Gerade dieses Beispiel zeigt: Die heutige Regelung mit individueller Krankschreibung in medizinisch notwendigen Fällen ermöglicht Lösungen, die konkret auf die Bedürfnisse der werdenden Mutter eingehen – anstatt pauschal alle Frauen gleich behandeln zu wollen. Angenommen wurden hingegen die beiden Geschäfte 22.3608 «Betreuungsentschädigung bei Betreuung von schwer kranken Kindern» sowie, mit einigen Anpassungen, das Geschäft 15.434 «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter». 

Die Geschäfte reihen sich ein in eine ganze Fülle von Ausbauwünschen im Bereich der Sozialversicherungen. Für den SAV ist es wichtig zu betonen, dass er die Schwere der Schicksale erkennt, für welche die Vorlagen gedacht sind und um die es in den Debatten ging. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass Betroffene gut geschützt werden. Dafür braucht es entgegen der stellenweise emotionalen Voten nicht zusätzliche Gesetze, sondern eine Anwendung der bestehenden rechtlichen Grundlagen. Mehr noch: Dass diese Vorgaben nicht auf jeden Einzelfall spezifisch festgelegt sind, ermöglicht es den Arbeitgebern, individuelle und im konkreten Einzelfall passende Lösungen zu finden.