Nach der Zustimmung des Stimmvolks zur Wiederaufnahme der Observationen im Oktober 2018 hat das Parlament die weiteren Elemente zur wirksamen Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch unter Dach und Fach gebracht.
Mit der beschlossenen Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG), der für sämtliche Sozialversicherungen ausser der beruflichen Vorsorge gilt, werden unter anderem die Abläufe bei der Bekämpfung des Missbrauchs gestrafft und die Rückforderungsfrist von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfegeldern ausgedehnt. Die Behörden können neu Geldleistungen für Personen blockieren, die sich dem Strafvollzug entziehen. Das Gesetz regelt zudem die Voraussetzungen und die zulässigen technischen Instrumente für Observationen von Versicherten bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch.
«Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, wurden doch in der Vergangenheit zu oft Leistungen unrechtmässig bezogen oder Melde- und Kontrollpflichten verletzt», betont Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und -versicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV).