Sichere Renten statt Experimente mit unserer AHV

25. September 2016 Meinungen

Das Schweizer Stimmvolk hat dem gewerkschaftlichen Ansinnen einer Erhöhung der AHV-Renten für arm und reich eine Abfuhr erteilt. Mit diesem Verdikt ist der Weg frei für eine Reform der ersten und zweiten Säule. Der Auftrag des Volks ist nun klar: Es will eine Reform, die trotz der zusätzlichen Lasten, die wegen der bald in Rente gehenden Babyboomer auf die AHV zukommen, das jetzige Rentenniveau langfristig sichern. Diese demografisch bedingte Zusatzlast muss die aktive Generation schultern. Sonst droht laut Bundesrat in der AHV ein zweistelliges Milliardenloch. Denn ohne zusätzliche Finanzspritzen vergrössert sich das AHV-Defizit Jahr für Jahr und wird allein im 2030 um schwindelerregende 7 Milliarden Franken zunehmen. Im selben Jahr ist damit der AHV-Finanztopf leer.

Der Volksentscheid weist dem Nationalrat für die Debatte zur Reform der Altersvorsorge 2020 den Weg. Dabei kann sich der Rat auf seine vorberatende Kommission stützen. Nach ihrem Vorschlag sind zunächst das Referenzalter für Frau und Mann auf 65/65 anzugleichen und die Mehrwertsteuer für die AHV in zwei Schritten um 0,6 Prozentpunkte zu erhöhen. Für die berufliche Vorsorge gilt es zudem, den Mindestumwandlungssatz auf 6,0% festzulegen. Schliesslich muss das gegenwärtige Rentenniveau mit einer hinreichenden Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge gemäss BVG gesichert werden.

Angesichts des Volksentscheids muss ein Ausbau der AHV-Renten um monatlich 70 Franken nun definitiv vom Tisch sein.

Angesichts des Volksentscheids muss ein Ausbau der AHV-Renten um monatlich 70 Franken, wie er ihn der Ständerat noch vorgesehen hat, nun definitiv vom Tisch sein. Stattdessen muss die AHV langfristig vor dem finanziellen Kollaps bewahrt werden. Als Instrument dazu eignet sich die Stabilisierungsregel, welche die vorberatende Nationalratskommission vorgeschlagen hat. Dieses Sicherheitssystem wird jedoch – wenn überhaupt – erst als letzte Massnahme eingesetzt.

Sofern der erste Teil der Reform wie skizziert gelingt, sind gemäss Schätzungen erst gegen Ende der 2020er-Jahre neue Massnahmen angezeigt. Sollten Bundesrat und Parlament dann nicht innert nützlicher Frist erfolgreich Massnahmen ergreifen, würden gemäss Stabilisierungsregel Referenzalter und Mehrwertsteuer schrittweise angehoben. Ungefähr 2036 würde das Referenzalter bei rund 66 für Frau und Mann liegen. Von einer baldigen und automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre kann somit keine Rede sein. Wer trotzdem solche Schreckgespenster aufscheucht, hat entweder das Modell nicht verstanden oder schürt unberechtigte Ängste, die das Vertrauen in unsere Altersvorsorge schwächen.