SGK-S folgt EL-Kosmetik des Bundesrats

28. März 2017 News

Die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) hat sich für einen Grossteil der Vorschläge des Bundesrats zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ausgesprochen. Diese kosmetischen Verbesserungen reichen aber nicht, um das EL-System nachhaltig zu modernisieren. Vielmehr bedarf es einer echten Strukturreform.

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hat sich in ihrer Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) mehrheitlich den kosmetischen Verbesserungsvorschlägen des Bundesrats angeschlossen. Mit einer Ausnahme: Im Gegensatz zum Bundesrat will die SGK-S kein Verbot für den Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge, um damit eine selbständige berufliche Tätigkeit zu finanzieren. Ein solches Verbot würde sich negativ auf die Gründung neuer Unternehmen auswirken. Zudem dürften Einsparungen von lediglich 20 Millionen Franken höheren Steuererträgen aus den Neugründungen gegenüberstehen.

Um das EL-System zu modernisieren, braucht es jedoch strukturelle Massnahmen. Sonst droht angesichts der demografischen Alterung ein weiterer massiver Kostenanstieg, der insbesondere die Kantone und Gemeinden stark belastet. Um die EL langfristig zu sichern, müssen die Aufgaben von Bund und Kantonen entflechtet werden. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Intransparenz und Doppelspurigkeiten müssen beseitigt werden.

Ausserdem fehlt es an einer schweizweit konsequenten Missbrauchsbekämpfung, vor allem gegen nicht deklarierte Vermögen und Liegenschaften im Ausland. Auch die Gewerkschaften haben im letzten Jahr bestätigt, dass ehemalige Gastarbeiter ausländischen Liegenschaftsbesitz im grossen Stil am Fiskus vorbeischleusen und gleichzeitig EL einstreichen. Die Arbeitgeber rufen deshalb dazu auf, eine einheitliche Missbrauchsbekämpfung in die EL-Reform zu integrieren.