Schadensbegrenzung bei der IV-Revision 6b

11. Juni 2013 News

Der Ständerat will bei der IV-Revision anders als der Nationalrat nicht komplett vom Sanierungskurs abrücken. Er hält an einer IV-Vollrente ab 80 Prozent Invalidität sowie an einer griffigen Stabilisierungsregel zur langfristigen finanziellen Sicherung der IV fest. Die neuerlichen Beschlüsse sind allerdings reine Schadensbegrenzung – entscheidend für die Pfadabweichung bei der IV-Sanierung war die Auftrennung der Revisionsvorlage.

Der Ständerat will bei der Revision der Invalidenversicherung nicht komplett vom Sanierungskurs abrücken. Er hält in zwei wichtigen Fragen an seinen bisherigen Beschlüssen fest. Zum einen will er eine IV-Vollrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent entrichten, zum anderen befürwortet er eine wirkungsvolle Stabilisierungsregel zur langfristigen finanziellen Sicherung der IV. Damit bleibt der Ständerat auf der Linie des Bundesrats, stellt sich aber gegen den Nationalrat, der den Invaliditätsgrad bei 70 Prozent belassen und auf eine griffige Stabilisierungsregel verzichten will.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband sind die neuerlichen Beschlüsse des Ständerats reine Schadensbegrenzung. Entscheidend für die Pfadabweichung bei der IV-Sanierung war die Auftrennung der Vorlage, also die Ausklammerung der Elternzulagen und Reisekostenbeiträge aus der laufenden Revision.

Motion für Sozialhilfe-Rahmengesetz vom Tisch
Der Ständerat sprach sich zudem gegen eine Motion für ein eidgenössisches Sozialhilfe-Rahmengesetz aus. Die Gegner befürchteten, dass damit die Kosten zulasten der Gemeinden steigen würden, und lehnten den Vorstoss aus föderalistischen Gründen ab. Die Motion ist damit vom Tisch.