Einerseits sitzt die Invalidenversicherung nach wie vor auf einem astronomisch hohen Schuldenberg von fast 14 Milliarden Franken – andererseits führen die Alterung der Gesellschaft und die Einschränkung der Zuwanderung zu einem zunehmenden Arbeitskräftemangel. Indem Menschen trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Arbeitsmarkt bleiben beziehungsweise reintegriert werden können, lassen sich beide Problemfelder zumindest teilweise entschärfen. Dabei kommt den Arbeitgebern und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Akteuren wie IV-Stellen, Privatversicherern, Suva, Behindertenorganisationen oder Medizinern eine zentrale Rolle zu.
Je effizienter und praxiserprobter die Arbeitgeber in diesem Prozess unterstützt werden, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Deshalb hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) den Zusammenschluss von ConCerto-pro, des Think Tanks FER und Compasso angestossen und in den letzten Monaten intensiv vorangetrieben. Der daraus hervorgegangene Verein «Compasso» soll den Arbeitgebern verbesserte – sprich einfache und flexible – Instrumente zur Hand geben und mit einer verstärkten Informationstätigkeit vermehrt auch KMU ansprechen.
Als Patronatsgeber und einer der Hauptsponsoren des neuen Vereins verpflichtet sich der SAV auch finanziell stark. Ebenso haben bereits mehrere Mitglieder ihre Unterstützung zugesagt. Martin Kaiser, Ressortverantwortlicher Sozialpolitik, wird als Präsident von Compasso amten, und der geplante Beirat wird von SAV-Präsident Valentin Vogt geleitet werden.
Das breite Engagement zeigt: Die Arbeitgeber nehmen den Grundsatz «Arbeit vor Rente» ernst und sind bereit, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Die bisherigen Erfolge lassen sich sehen, konnten sie im Jahr 2013 doch fast 18’000 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Die Eingliederung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert; entscheidend dafür ist, dass alle Parteien praxisorientiert zusammenarbeiten. Nicht zielführend wären hingegen starre gesetzliche Vorgaben.
Weitere Auskünfte
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Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch
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Martin Kaiser, Ressortverantwortlicher Sozialpolitik, Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch