Einstimmig hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats die Vorlage zum Ausgleichsfonds-Gesetz angenommen. Damit sollen die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Compenswiss modern ausgestaltet werden. Darüber hinaus will die Kommission als Revisionsorgan für Compenswiss – im Unterschied zum Bundesrat – eine unabhängige externe Stelle anstelle der Eidgenössischen Finanzkontrolle einsetzen, da das Anlagegeschäft diesbezüglich besondere Anforderungen stellt. Schliesslich soll gemäss der Kommission der Bund ab 2018 die Schuldzinsen der IV nicht mehr übernehmen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die von der Kommission beschlossenen Anpassungen. So gewichtige Sozialversicherungen wie die AHV mit enormen Kapitalflüssen bedürfen einer zeitgemässen Organisation. Positiv zu werten sind insbesondere die Unterstellung von Compenswiss unter eine externe Revision sowie die gesetzliche Regelung der Schuldenrückzahlung der IV bei der AHV. Darüber hinaus ist aus Arbeitgebersicht wichtig, dass die drei Fonds für AHV, IV und EO weiterhin unabhängig voneinander verwaltet werden.