Nationalrat stuft Burnout nicht als Berufskrankheit ein

14. Juni 2019 News

Der Nationalrat hat zu Recht eine parlamentarischen Initiative abgelehnt, welche das Burnout-Syndrom als Berufskrankheit anerkennen wollte. Erfolgsversprechender ist es, die Prävention bei Burnout-gefährdeten Personen zu verstärken und Betroffene gezielter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.

Der Nationalrat hat sich mit 113 Ja- zu 54 Nein-Stimmen klar gegen die parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (18.416) ausgesprochen. Die Initiative sah eine Gesetzesänderung vor, um das Burnout-Syndrom als Berufskrankheit im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) anzuerkennen. Berufskrankheiten entstehen gemäss UVG ausschliesslich oder überwiegend durch bestimmte berufliche Tätigkeiten. Was landläufig als Burnout bezeichnet wird, kann zwar ausnahmsweise überwiegend durch Belastungen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden. Allerdings ist ein Burnout keine spezifische medizinische Diagnose, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene mögliche Krankheitsbilder. Meist entsteht dieser Erschöpfungszustand durch einen Stressorenmix aus sozialen und persönlichkeitsbedingten Faktoren, aber auch solchen, die am Arbeitsplatz auftauchen. Eine Regulierung des Burnouts als Berufskrankheit hätte Betroffenen daher nicht geholfen, sondern falsche Hoffnungen geweckt.

Unabhängig davon, welche Stressfaktoren im Einzelfall zu einer gesundheitlichen Überlastung führen, besteht am Arbeitsplatz häufig die Chance, eine Fehlentwicklung rechtzeitig zu erkennen und Betroffene dank gezielter Unterstützung vor dem Burnout zu bewahren. Kommt es dennoch dazu, können Vorgesetzte von Betroffenen zusammen mit den Teams einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz leisten. Ein längerer Ausfall am Arbeitsplatz oder gar das definitive Ausscheiden eines Betroffenen ist auch für seinen Arbeitgeber und seine Mitarbeitenden belastend. Letztere müssen einen Ausfall auffangen, die Personalplanung wird erschwert und hohe Kosten fallen an.

Dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist es als Patronatsgeber von Compasso ein grosses Anliegen, die Arbeitgeber für die Problematik zu sensibilisieren und ihnen gemeinsam mit allen Netzwerkpartnern gezielt Unterstützung zu bieten. Damit ist Burnout-Gefährdeten weit mehr gedient als neue gesetzliche Vorschriften, die nicht für die Praxis taugen. Der SAV begrüsst deshalb, dass Nationalrat der parlamentarischen Initiative nicht Folge gegeben hat.