Nationalrat stellt erste Weichen für die BVG-Reform

9. Dezember 2021 News

In einer wahren Marathon-Debatte hat sich der Nationalrat erstmalig über die Revision der beruflichen Vorsorge gebeugt. Dabei hat er in der Vorlage des Bundesrates verschiedene Anpassungen vorgenommen, welche die Erfolgschancen aus Sicht der Arbeitgeber allerdings kaum verbessern.

Mit seinen jüngsten Beschlüssen zur BVG-Reform ist der Nationalrat wie schon seine vorberatende Kommission von der Vorlage des Bundesrates stellenweise abgewichen. Diese wurde von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften als «Sozialpartnerkompromiss» entwickelt und anschliessend als Botschaftsmodell übernommen. Im Kern sieht die verabschiedete Vorlage weiterhin eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, diverse –  teilweise neue – Anpassungen des Leistungsmodells zur besseren Versicherung von Teilzeitbeschäftigten sowie ein neues Kompensationsmodell vor.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass die grosse Kammer einzelne Bausteine aus dem Bundesratsmodell übernommen hat, darunter insbesondere die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes. Von den abweichenden Beschlüssen nehmen die Arbeitgeber Kenntnis, stellen allerdings fest, dass diese noch nicht vollständig überzeugen: So führen beispielsweise die Anpassungen im Leistungsmodell zu einem Ausbau der BVG-Mindestversicherung, was nicht der Zielsetzung der Vorlage entspricht. Zudem verteuern sie die Vorlage vor allem für Gewerbetreibende und KMU übertrieben stark. Mit Blick auf die Kompensation haben die Arbeitgeber grosse Zweifel, dass das nun gewählte Modell in einer absehbaren Abstimmung an der Urne bestehen könnte.