Nationalrat passt Familienzulagengesetz an Realität an

19. März 2019 News

Die grosse Kammer folgt bei der Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) dem Bundesrat. Sie schafft unter anderem die Grundlage, dass arbeitslose, alleinstehende Mütter während der EO-Mutterschaftsentschädigung auch Familienzulagen beantragen können.

Mit dem heutigen Entscheid zur Revision des Familienzulagengesetzes legt der Nationalrat die Gesetzesbasis, dass arbeitslose Mütter mit Mutterschaftsentschädigung neu auch Familienzulagen in Anspruch nehmen können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diese Neuerung, die den Forderungen der Motion Seydoux-Christe (13.3650) entspricht und eine Gesetzeslücke schliesst.

Eine Revision erfahren ebenfalls die Ausbildungszulagen. Im Sinne der Arbeitgeber können Ausbildungszulagen neu mit dem Beginn der nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet werden und nicht mehr fix ab dem 16. Altersjahr. Damit wird der Fokus weniger aufs Alter und mehr auf die effektive Ausbildungssituation gelegt. Dieser Systemwechsel trägt dem Trend Rechnung, dass Jugendliche früher eine Ausbildung in Angriff nehmen.

Auch im dritten Revisionspunkt entschied sich der Nationalrat im Sinne des Bundesrats. Er verankerte die gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfe von Familienorganisationen. Diese wurden bislang ohne formelle gesetzliche Grundlage ausgerichtet.