Observationsartikel auf der Zielgeraden

13. März 2018 News

Der Nationalrat hat sich wie der Ständerat für die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten ausgesprochen. Bei Verdacht auf Missbrauch dürfen Versicherungsdetektive Observationen vornehmen. Endlich macht das Parlament ernst bei der Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung.

Der Nationalrat ist in seiner Beratung über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten dem Ständerat weitgehend gefolgt. Demnach dürfen Versicherungsdetektive IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor eine klarere und präzisere gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten gefordert. Es bleiben nun nur noch kleinere Differenzen zu bereinigen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Nationalrats. Ehrliche Bezüger von Sozialversicherungsleistungen haben nichts zu befürchten. Die Bekämpfung von Missbrauch ist gerade in ihrem Interesse, denn dadurch kommen die beschränkten finanziellen Mittel gezielt denjenigen zugute, die wirklich darauf angewiesen sind. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es daher nicht nachvollziehbar, warum sich die Ratslinke so vehement für den Schutz von Betrügerinnen und Betrügern einsetzt. Das ist nicht im Interesse ihrer Klientel – den tatsächlich Hilfsbedürftigen.