Keine AHV-Abzüge mehr für «Sackgeldjobs»

20. Oktober 2014 News

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 in mehreren Verordnungen der Sozialversicherungen Änderungen vorgenommen. Dazu gehört die Anpassung verschiedener Parameter in AHV, IV, EO, EL und BVG an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung. Zudem werden geringfügige Löhne von jungen Leuten in Privathaushalten künftig von der AHV-Beitragspflicht befreit.

Im kommenden Jahr steigen in der AHV und IV die minimalen und maximalen Renten und bei den Ergänzungsleistungen der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilt. Insgesamt führt diese Anpassung an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) zu Mehrkosten von 201 Millionen Franken. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle erhöht.

Gleichzeitig werden im Rahmen der Verordnungsänderungen auf Anfang 2015 sogenannte «Sackgeldjobs» von Jugendlichen von der AHV-Beitragspflicht befreit. Dies gilt für junge Leute bis Ende ihres 25. Altersjahrs bei einem Einkommen aus einer Tätigkeit in Privathaushalten von maximal 750 Franken pro Jahr.