IV-Renten für unter 30-Jährige sollen Ausnahme sein

16. März 2016 Vernehmlassungen

Bei der Reform der Invalidenversicherung geht der Bundesrat zu wenig weit. Obwohl die IV nach wie vor ein jährliches Defizit von 600 Millionen Franken einfährt und 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV hat, scheut er sich vor strukturellen Reformmassnahmen.

Dass der Bundesrat zu einer neuen IV-Reform ansetzt, ist wichtig und richtig. Nach dem Scheitern der IV-Revision 6b war eine Wiederaufnahme der Reformarbeiten unerlässlich. Die Reform, die der Bundesrat nun vorlegt, enthält denn auch sinnvolle qualitative Massnahmen – etwa einen verstärkten Fokus auf Kinder und Jugendliche und psychisch beeinträchtigte Menschen. Zusätzliche Sparmassnahmen will der Bundesrat aber nicht ergreifen – obwohl dies zwingend wäre. Denn die IV ist nach wie vor nicht saniert. Das strukturelle Defizit betrug 2014 erneut über eine halbe Milliarde Franken. Gleichzeitig hat die IV immer noch 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV.

Angesichts der hohen Neurentner-Zahlen bei Jugendlichen postulieren die Arbeitgeber deshalb einen Kurswechsel: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss künftig die Ausnahme sein. Renten sollen Kindern und Jugendlichen mit schweren Geburtsgebrechen vorbehalten sein, die keine Aussicht auf einen Job im ersten Arbeitsmarkt haben. Die übrigen jungen Menschen müssen über positive Arbeitsanreize und gezielte Unterstützungsmassnahmen beruflich Tritt fassen können.