Innovativer Ansatz zur Sicherung der Altersvorsorge

12. Dezember 2017 News

Um die Renten trotz alternder Bevölkerung nachhaltig zu sichern, schlägt die IHK-Thurgau vor, das Rentenalter von Männern und Frauen ab 2021 sukzessive zu erhöhen. Ein starkes Zeichen an die Politik, nun rasch vorwärts zu machen mit einer Reform, die diesen Namen verdient und die anstehenden Herausforderungen ernsthaft angeht.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau hat einen Vorschlag zur Sicherung der AHV-Renten präsentiert. Sie schlägt vor, das Rentenalter ab 2021 für beide Geschlechter schrittweise zu erhöhen: pro Jahr um zwei Monate bei den Frauen und um einen Monat bei den Männern. Damit stünden 2032 sowohl Männer als auch Frauen bei einem Rentenalter von 66 Jahren. Das würde auch in der beruflichen Vorsorge für eine dringend notwendige Verbesserung des finanziellen Gleichgewichts zwischen Jung und Alt sorgen.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geht der Vorschlag in die richtige Richtung und stösst endlich die unvermeidbare Diskussion über strukturell unumgängliche Korrekturen an. In diesem Sinne ist der Vorstoss zu begrüssen – besonders nachdem die VOTO-Analyse zur Abstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 gezeigt hat, dass bereits die Hälfte der Befragten eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 mittelfristig für unumgänglich hält. Gleichzeitig stellt die Sicherung der Renten und insbesondere der AHV laut dem neusten CS-Sorgenbarometer die grösste Sorge der Bevölkerung dar. Der Bundesrat tut deshalb gut daran, den Vorschlag von IHK Thurgau als starkes Signal zu werten und die Sorgen von Wirtschaft und Gesellschaft ernst zu nehmen.

Die Analysen zur Abstimmung über die Rentenreform haben deutlich gezeigt, dass ein AHV-Ausbau und überladene Gesamtpakete an der Urne zum Scheitern verurteilt sind. Stattdessen braucht es nun umgehend Massnahmen in verdaubaren, getrennten Portionen für AHV und BVG. Der SAV erwartet daher in einer ersten Reformetappe mindestens eine rasche Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – gekoppelt mit einer moderaten Zusatzfinanzierung für die AHV. Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge hat der SAV dem Bundesrat vorgeschlagen, die Erarbeitung einer Lösung zur dringend notwendigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen in die Hände der Sozialpartner zu geben. Das BVG ist die eigentliche Domäne der Sozialpartnerschaft, und das Vorgehen hat sich bereits bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bewährt, um dem im Parlament über Jahre blockierten Geschäft doch noch zum Durchbruch zu verhelfen.