Home → Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Der Beschluss ist amtlich: Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) tritt auf 2017 in Kraft. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid. Schliesslich haben sie beim jahrelangen Prozess der Kompromissfindung einen aktiven und wichtigen Part gespielt.
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Das Parlament hat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes 2015 besiegelt. Nun sind Anpassungen dazu in der Verordnung über die Unfallversicherung notwendig. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich stark für die Revision eingesetzt. Er befürwortet auch den neuen Verordnungsentwurf im Grundsatz, ortet aber vereinzelt noch Verbesserungspotenzial.
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Die Räte haben das revidierte Unfallversicherungsgesetz definitiv angenommen. Der Arbeitgeberverband freut sich über das Resultat, hatte er doch massgeblich zur Lösung der lange blockierten Revision beigetragen.
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Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat Ja zu einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz gesagt. Der von den Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss steht somit kurz vor dem Durchbruch. Die vom Nationalrat eingebrachte Karenzfrist lehnt der Ständerat aber richtigerweise ab.
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