Die Unabhängigkeit der SNB muss verteidigt werden

24. Mai 2022 News

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund will mit einer Volksinitiative Nationalbankgewinne in die AHV umleiten. Diesen Eingriff in die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank lehnen die Arbeitgeber strikte ab, und wurde auch bereits vom Parlament und Bundesrat verworfen.

Die AHV befindet sich in einer finanziellen Schieflage. Für eine sichere Zukunft des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz braucht es ausgeglichene Reformen aus strukturellen und finanziellen Massnahmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will nun aber mit seiner Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV (SNB-Initiative)» Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in die AHV umleiten. Das kommt für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) aus mehreren Gründen nicht in Frage.

Erstens ist die SNB unabhängig, das heisst sie muss selbst bestimmen können, wie viel Geld sie wann ausschüttet. Das hat zur Folge, dass Geldflüsse aus der Nationalbank nicht kontrollierbar und schon gar nicht planbar sind. Sie eignen sich daher aus grundsätzlichen Überlegungen nicht für die Sanierung eines Sozialwerks, das auf eine stetige und verlässliche Finanzierung angewiesen ist. Zudem steht das Geld aus den Ausschüttungen der Nationalbank gemäss Verfassung dem Bund und den Kantonen zu. Wird es stattdessen an die AHV verteilt, fehlt es dort.

Zweitens würde eine derartige Verwendung der Gewinne der SNB im Kern einer einseitigen Zusatzfinanzierung der AHV durch den Bundeshaushalt gleichkommen. Die finanziellen Probleme der AHV sind jedoch struktureller Natur. Das heisst, die Ausgaben steigen aufgrund der demografischen Veränderungen dauerhaft an. Eine reine Zusatzfinanzierung ist damit nur Symptombekämpfung und kann langfristig nicht ausreichen. Ziel muss es sein, ein Gleichgewicht aus strukturellen und finanziellen Massnahmen zu erreichen, um die AHV langfristig stabilisieren zu können.

Mit der Reformvorlage «AHV 21», über die im Herbst abgestimmt wird, liegt eine Kombination von strukturellen und finanziellen Massnahmen vor, die die Altersvorsorge für die nächsten Jahre sichert, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. Dabei gilt es zu beachten, dass der Bundesrat und eine deutliche Mehrheit des Parlamentes die Revision befürworten, weil sie auch gezielt die Frauen, die speziell von dieser Revision betroffen sind, berücksichtigt. Pikant: Eine Zusatzfinanzierung der AHV durch die Gewinne der SNB wurde während der Beratungen zur «AHV 21» vom Parlament verworfen und auch der Bundesrat lehnt eine Verknüpfung der Geld- mit der Sozialpolitik kategorisch ab.