Der Bundesrat hat heute seine Leitlinien für die weitere Reform der Invalidenversicherung veröffentlicht. Künftig will er psychisch Beeinträchtigte und Jugendliche «frühzeitiger, effizienter und koordinierter» unterstützen. Die Stossrichtung des Bundesrats stimmt. Denn: Die Zahl der psychisch bedingten Renten blieb im Gegensatz zur Zahl der übrigen Renten konstant. Und die Zahl der Neurenten ging bei den 18- bis 24-Jährigen weniger deutlich zurück als bei den anderen Altersgruppen.
Dass der Bundesrat die Arbeitgeber bei deren Eingliederungsaktivitäten inskünftig noch besser unterstützen will, ist ebenfalls wertvoll. Das arbeitgeberseitige Engagement – insbesondere der Fokus auf den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit – zahlt sich nämlich aus. Das Verhältnis zwischen Neurenten und Eingliederungsmassnahmen hat sich in den letzten rund 10 Jahren umgekehrt; 2014 konnten fast 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden.
Allen angestrebten Verbesserungen zum Trotz: Die IV ist nicht saniert. Nach wie vor steckt sie finanziell in der Bredouille. Auf die bundesrätlichen Leitlinien müssen daher weitere Massnahmen folgen. Konkret: Die Sozialkommission des Nationalrats muss, wie bereits angekündigt, die sistierten Massnahmen der IV-Revision 6b (Reisekosten und Zusatzrenten für Rentner mit Kindern) rasch wieder aufnehmen. Sparpotenzial: 100 Millionen Franken pro Jahr. Zudem müssen die bisherigen Berechnungen zur künftigen Finanzierung der IV überprüft werden. Denn unter der konjunkturellen Abkühlung leidet auch die lohnfinanzierte Invalidenversicherung. Weitere Einsparungen sind also unumgänglich.