Die Entscheidung über die Zukunft der AHV nach 25 Jahren Reformblockaden fällt am 25. September 2022. Damit das wichtigste Sozialwerk der Schweiz für die kommenden Generationen gesichert werden kann, braucht es eine Reform der AHV. Eine breite Parteien-Allianz setzt sich für diese Reform und damit für die Sicherung und Modernisierung der Altersvorsorge ein.
| Barbara Zimmermann-Gerster
«Diese Reform ist für alle Generationen günstig, ohne die Arbeitskosten zu belasten und unter Berücksichtigung der Folgen für die Frauen der Übergangsgeneration», fasst die FDP-Nationalrätin Simone de Montmollin die AHV-Reform an der Medienkonferenz zusammen. An der Konferenz traten die Parteien die Mitte, FDP, SVP, Grünliberale und EVP zusammen vor die Medien, um gemeinsam für ein zweifaches Ja bei den kommenden Abstimmungen am 25. September zu werben. Mit der Pensionierung der Babyboomer-Generation steigt die Anzahl der AHV-Bezüger im Vergleich zu den Erwerbstätigen, zusätzlich steigt auch die Lebenserwartung. Weil die Bevölkerung immer älter wird, ist die Reform notwendig, damit auch die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ihren Anteil erhalten, um mit der Rente ihre Grundbedürfnisse finanzieren zu können.
Es führt kein Weg an der finanziellen Stabilisierung vorbei. Dank der AHV 21 kann die Altersvorsorge für die nächsten Jahre gesichert werden, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. Daher ist die Reform ein solidarischer Schritt in die Zukunft. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband steht hinter diesen Argumenten.
Wichtig ist auch zu wissen, dass es am 25. September zwei Mal ein Ja braucht für eine Reform. Die beiden Vorlagen «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» und die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)» sind rechtlich miteinander verbunden: Die wichtige Reform kann nur in Kraft treten, wenn beide Vorlagen angenommen werden.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.