Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat ein gemeinsames rechtliches Dach für die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) befürwortet. Eine klare Trennung der drei Ausgleichsfonds unter dem Dach einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Namen compenswiss ermöglicht es, eine unvorteilhafte Vermischung der Fondsvermögen künftig besser zu verhindern. Statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Eidgenössischen Finanzkontrolle bevorzugen die Räte eine unabhängige externe Revisionsstelle.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Entscheide des Nationalrats, die weitgehend den Empfehlungen der Arbeitgeber entsprechen. Es verbleiben noch zwei Differenzen, die voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat bereinigt werden.