Altersvorsorge-Reform: Bundesrat setzt weiterhin auf happige Mehreinnahmen und riskiert Scheitern der Vorlage

20. November 2013 Medienmitteilungen

Der Bundesrat setzt bei der Reform der Altersvorsorge weiterhin auf ein einnahmelastiges und überladenes Massnahmenpaket. Dabei müsste die Reform mit klaren Prioritäten und in vernünftigen Portionen angegangen werden. An erster Stelle steht eine schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters auf mindestens 65/65. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar: Nur mit einer ausgewogenen und wohldosierten Reform kann das heutige Leistungsniveau in der Altersvorsorge gehalten werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) kritisierte die Eckwerte des Bundesrats zur Reform der Altersvorsorge wiederholt: Zu einnahmelastig, zu überrissen waren die bundesrätlichen Vorstellungen. In seiner Vernehmlassungsvorlage hält der Bundesrat an seinem Kurs fest: Ein Mix aus weiteren Mehrwertsteuer-Prozenten und zusätzlichen Lohnbeiträgen soll die künftigen Probleme in der Altersvorsorge auf einen Schlag lösen. Für den SAV ist klar: Dieses Mammutvorhaben droht zu scheitern, noch bevor die Reformarbeiten begonnen haben. Angesichts der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Altersvorsorge-Reform und angesichts vielversprechender Vorschläge wie der Flexibilisierung des Renteneintritts bedauert der SAV den Ansatz des Bundesrats umso mehr.

Zwar unterstützt der SAV die Absicht des Bundesrats, bei der Reform eine Gesamtschau vorzunehmen, er fordert aber ein priorisiertes und portioniertes Vorgehen. Mehreinnahmen auf Vorrat sind nicht zielführend. Auf zwei Kernvorlagen sollte sich der Bundesrat im Moment konzentrieren:

  • Zentral sind die Flexibilisierung des Rentensystems und – in einem ersten Schritt – die Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei mindestens 65 Jahren (für Männer und Frauen). Eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt nur als Ultima Ratio zur Deckung einer verbleibenden, demografiebedingten Finanzierungslücke infrage. Eine solche Anhebung der Mehrwertsteuer müsste zudem zwingend mit der Erhöhung des Referenz-Rentenalters verknüpft sein. Bei der zweiten Säule hat die rasche Senkung des Mindestumwandlungssatzes Priorität. Vertretbare Kompensationsmassnahmen sollen helfen, das heutige Leistungsniveau zu halten. Eine entsprechende Kernvorlage könnte das heutige Rentenniveau für die nächsten 10 bis 15 Jahre sichern.
  • Parallel dazu soll der Bundesrat eine Stabilisierungsregel für die AHV vorschlagen. Ein solcher Sicherungsmechanismus soll ein finanzielles Abdriften der AHV rechtzeitig verhindern: Wird ein definierter Schwellenwert unterschritten, muss die Politik innerhalb einer bestimmten Frist handeln – ansonsten greift zur Sicherung der Renten eine automatische Opfersymmetrie: eine weitere, schrittweise Anhebung des Referenz-Rentenalters und eine moderate Anpassung der Mehrwertsteuer.

Weitere Massnahmen – insbesondere zusätzliche leistungsseitige Korrekturen – sollen erst dann ergriffen werden, wenn sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet.

Nur eine ausgewogene und wohldosierte Reform der Altersvorsorge wird Parlament und Volk überzeugen können. Verpasst es der Bundesrat jedoch, wenigstens nach der Vernehmlassung eine ausgereifte und ausgewogene Vorlage zu präsentieren, so riskiert er ein Scheitern seines Ansatzes. In diesem Fall wird dem Parlament nichts anderes übrigbleiben, als die zentralen Massnahmen über parlamentarische Initiativen schrittweise und isoliert umzusetzen – beginnend mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65/65. Der SAV würde demgegenüber ein koordiniertes Vorgehen im Rahmen einer Gesamtschau grundsätzlich nach wie vor begrüssen.