Die parlamentarische Initiative Müri wollte den Bund verpflichten, während vier Jahren jährlich 50 Millionen Franken in die berufliche Grundbildung zu investieren. Die Mittel sollten für die Nachholbildung und für Massnahmen zur Berufsintegration verwendet werden. Dazu gehören etwa das Nachholen eines Berufsabschlusses, die arbeitsmarktorientierte Förderung der Grundkompetenzen oder Kurse für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einem längeren Erwerbsunterbruch.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erleichtert über die Ablehnung des Vorstosses, denn der skizzierte Finanzierungsmechanismus wäre höchst problematisch gewesen. Bei Annahme des Vorschlags wären einerseits Finanzierungsprobleme in anderen Berufsbildungsbereichen zu befürchten gewesen und andererseits hätten Bildungsgelder zu Erwerbsersatzzwecken verwendet werden müssen.
Das Votum gegen diesen Vorstoss darf jedoch nicht als Votum gegen eine bessere finanzielle Unterstützung der Berufsbildung verstanden werden. Die Finanzierung von Berufsbildungsanliegen hat jedoch systemkonform – innerhalb des Finanzierungssystems des Berufsbildungsgesetzes – fein austariert und gezielt zu erfolgen. Dieses Grundanliegen wird vom Ständerat über ein Postulat seiner zuständigen Kommission weiterhin verfolgt.