Nein zu einer arbeitgeberfinanzierten Kinderbetreuung

30. Juni 2016 News

Der Bundesrat will Eltern bei der Kinderbetreuung mit 100 Millionen Franken unter die Arme greifen. Die dazu notwendige Botschaft hat er nach Berücksichtigung der Vernehmlassungsantworten ans Parlament überwiesen. Die Arbeitgeber teilen die Ziele einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die beabsichtigte generelle Senkung der Drittbetreuungskosten ist jedoch nicht nachhaltig und wirkt wenig gezielt. Weitere Bundesmittel zur Projektförderung hingegen sind angezeigt.

Der Bundesrat will mit einer auf fünf Jahre limitierten Anschubfinanzierung Eltern von der Kinderbetreuung entlasten. Von den 100 Millionen aus dem Bundestopf verspricht sich der Bundesrat vor allem den Abbau von negativen Erwerbsanreizen für Mütter. SVP und FDP lehnen die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband teilt die Stossrichtung der bundesrätlichen Botschaft. Die Wirtschaft ist in den kommenden Jahren auf eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung angewiesen, um dem schrumpfenden Arbeitsangebot in der Schweiz entgegenzuwirken, das sich aus der demografischen Entwicklung und der Begrenzung der Zuwanderung abzeichnet.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat eine Botschaft zu einer Gesetzesanpassung ans Parlament überwiesen, die zwei Schwerpunkte enthält. Zum einen will die Landesregierung jene Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre familienergänzende Kinderbetreuung ausbauen. Dabei legt der Bundesrat den Kantonen explizit nahe, die Arbeitgeber zur Finanzierung solcher Einrichtungen zu verpflichten. Einen solchen Zwang für die Unternehmen lehnt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) entschieden ab. Hoheitlich verordnete Gesellschaftspolitik darf nie auf dem Buckel der Unternehmer betrieben werden. Eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber würde zudem das bestehende freiwillige Engagement der Unternehmen bestrafen und den Produktionsfaktor Arbeit durch zusätzliche Lohnnebenkosten in einer wirtschaftlich schwierigen Situation belasten.

Zum andern will der Bundesrat Projekte mitfinanzieren, mit denen ein flexibleres Betreuungsangebot wie längere Öffnungszeiten oder ganztägige Betreuung von Schulkindern bewirkt werden sollen. Insbesondere der Ausbau von schulergänzenden Kinderbetreuungs-Möglichkeiten in Randzeiten scheint vielerorts noch nötig, weshalb der SAV gegen eine solche Regelung nicht opponiert.

Von einer pauschal höheren Subventionierung der familienexternen Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand sind aber keine gezielten und nachhaltigen Erwerbsanreize zu erwarten. Diese Nachteile können im Urteil der Arbeitgeber einfach und unbürokratisch vermieden werden: Wird bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kinderdrittbetreuungs-Kosten angesetzt, können Eltern so entlastet werden, dass sich die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell tatsächlich auch rechnet.

Der Bund mischt sich seit dem Jahr 2003 in den Markt für Kinderbetreuung ein. Dafür hat ihm das Parlament mehr als eine halbe Milliarde Franken an Steuergeldern zur Verfügung gestellt. Bis heute wurde damit die Schaffung von über 50’000 Betreuungsplätzen unterstützt.