Fragwürdige und unnötige Qualifizierungsoffensive

13. Februar 2015 News

Der Bund soll sich gemäss der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur finanziell an einer Qualifizierungsoffensive der Kantone und der Verbände zugunsten von Nachholbildungs- und Berufsintegrationsmassnahmen engagieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt das Anliegen, die Finanzierung entsprechender Massnahmen hat jedoch nicht über solche Einzelbeschlüsse zu erfolgen.

Eine Mehrheit der Bildungskommission des Nationalrats hat sich für die parlamentarische Initiative «Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt» ausgesprochen. Sie will, dass sich der Bund während vier Jahren jeweils mit maximal 50 Millionen Franken an Massnahmen der Kantone zur Nachholbildung und Berufsintegration – beispielsweise der arbeitsmarktorientierten Förderung der Grundkompetenzen – beteiligt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat; eine gleichlautende Motion hat derweil der Ständerat in der Wintersession seiner Kommission zur Vorprüfung überwiesen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt den Stellenwert der Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen sowie den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen. Zentral ist aber, dass sich alle Massnahmen nach dem effektiven Bedarf auf dem Arbeitsmarkt ausrichten. Zudem müssen sie sowohl für Teilnehmende als auch ihre Arbeitgeber einen nachweisbaren Mehrwert hinsichtlich Arbeitsmarktchancen beziehungsweise Produktivität erzeugen und effektiv wie auch effizient sein.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation hat bereits Projekte lanciert, die das Anliegen der Initiative aufnehmen, etwa unter dem Titel «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene». Ausserdem sind in den Regelstrukturen der Berufsbildungssteuerung (Berufsbildungsgesetz, Schwerpunkte der BFI-Botschaften) sowie im Weiterbildungsgesetz bereits genügend Massnahmen im Bereich Nachholbildung vorgesehen. Die Finanzierung hat in diesem Rahmen zu erfolgen und nicht über Einzelbeschlüsse wie die vorliegende Qualifizierungsoffensive.