Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung entlang der Zuständigkeiten stärken

21. September 2022 News

Der Ständerat folgte der Empfehlung der Arbeitgeber, und lehnte eine Motion zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) ab. Deren Stärkung ist allen Akteuren ein Anliegen. Mit der Ablehnung der Motion werdendie bisherigen Zuständigkeiten sowie die funktionierende Koordination bei der Umsetzung unter den Kantonen bestätigt. Es gilt, die weiteren Arbeiten der Strategie BSLB voranzutreiben und in den Kantonen die nötigen Mittel dafür zu sprechen.

Die kleine Kammer hat eine Motion (21.3391) der Bildungskommission des Nationalrats abgelehnt, die ein stärkeres Engagement des Bundesrates für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) forderte. Der Vorstoss verlangte die Stärkung der Angebote zusammen mit den Kantonen. Im Zentrum steht die Fortsetzung der Finanzierung der Initiative «viamia» für eine kostenlose berufliche Standortbestimmung für Menschen ab vierzig sowie die Umsetzung der nationalen Strategie. Die Mehrheit im Ständerat war der Auffassung, dass die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in der Kompetenz der Kantone liege und der Ausarbeitung der nächsten Botschaft für die Finanzierung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) nicht vorgegriffen werden sollte. Das Geschäft ist damit erledigt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid. Denn mit der Verabschiedung des totalrevidierten Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2002 wurde die Zuständigkeit der Finanzierung und der Regulierung der BSLB den Kantonen auf deren ausdrücklichen Wunsch zugewiesen – unter anderem, um den regionalen Strukturen und Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der BSLB (KBSB) als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat zur Aufgabe, die Koordination unter den BSLB sicherzustellen. Die Projekte «viamia» sowie auch die nationale Strategie BSLB werden von dieser Fachkonferenz geleitet. Die Bemühungen der nationalen Strategie werden vom SAV begrüsst und aktiv unterstützt. Als Projekte kann der Bund initiale Aufwendungen auch weiterhin auf der Grundlage des bestehenden Förderartikels des Berufsbildungsgesetzes unterstützen.

Für den SAV ist die Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zentral. Es gilt bei der fortlaufenden Umsetzung aber die Zuständigkeiten zu wahren und die Zusammenarbeit der Kantone mit privaten Anbietern sowie den Branchenverbänden auszuweiten und zu festigen. Es ist entscheidend, dass die Koordination der Berufs- Studien und Laufbahnberatung zwischen den Kantonen gut funktioniert. Die KBSB erfüllt diese Rolle und muss in den Kantonen und bei der EDK einen entsprechenden Stellenwert geniessen. Allfällige Governance- und Finanzierungsungleichheiten in und unter den Kantonen sollten nicht über eine Bundesfinanzierung gelöst werden. Dies würde komplett quer zum Anspruch der kantonalen Entscheidungshoheit bei der Umsetzung der BSLB sprechen und falsche Anreize setzen. Deshalb begrüssen die Arbeitgeber den Entscheid des Ständerats.